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Achtung – Schulkinder unterwegs! Am Mittwoch, den 7. September 2011, beginnt in den Schulen der Unterricht

By 1. September 2011Januar 11th, 2021No Comments

Damit startet für die vielen Schulneulinge ein neuer Abschnitt.
Dies gilt natürlich auch im Straßenverkehr, hier müssen die Kinder nun täglich ihren neuen Schulweg bewältigen. Dabei sind sie mit
dem komplexen Verkehrsgeschehen und ihren eigenen eingeschränkten Fähigkeiten schnell überfordert. Schüler, die von Grundschulen zu weiter führenden Schulen wechseln, sind auf deutlich längeren neuen Schulwegen mit Fahrrad,
Bussen und Bahnen als unsichere und ungeübte Verkehrsteilnehmer auf unsere Rücksicht angewiesen.

Die Unfallstatistik für Krefeld zeigt seit einigen Jahren, dass nicht alle Schüler ihren Schulweg wohlbehalten und unbeschadet bewältigen.
Allein bei Verkehrsunfällen auf dem Schulweg wurden im Jahr 2010 und 2011 auf Krefelds Straßen 27 Kinder verletzt. Davon waren 15
der verletzten Schüler Radfahrer.
Folgende Verhaltensweisen haben sich für die Schüler nach wie vor als besonders gefährlich herausgestellt:

– Abweichen vom empfohlenen beziehungsweise geübten Schulweg
– Unachtsames Verlassen der Gehwege
– Plötzliches, gedankenloses Betreten der Fahrbahn hinter Sichthindernissen
(zum Beispiel parkende Fahrzeuge, Baustellenabsperrungen usw.)
– Benutzung der falschen Straßenseite als Radfahrer
– Fehlerhaftes Abbiegen sowie unachtsames Einfahren in den fließenden Verkehr als Radfahrer

Schulneulinge sollten keinesfalls den Schulweg mit dem Fahrrad antreten, da es selbst nach der Radfahrprüfung im 4. Schuljahr für Kinder nach wie vor schwierig ist, einfache Verkehrssituationen selbständig zu meistern.

Der hohe Anteil von Unfallbeteiligten bei den Rad fahrenden Schülern ist ein Beweis dafür, dass diese häufig mit dem komplexen Verkehrsgeschehen überfordert sind.
Am meisten gefährdet ist dabei die Gruppe der 10 – 14 -jährigen. Hier verleitet die beginnende beziehungsweise eingetretene Pubertät zusätzlich noch zu leichtsinnigem und übermütigem Verkehrsverhalten.
Verantwortungsvolle Eltern sollten daher unbedingt das Verkehrsverhalten des eigenen Kindes genauer unter die Lupe nehmen, um gegebenenfalls mit entsprechenden Maßnahmen eine Verhaltensänderung zu bewirken. Der Helm sollte für Kinder der Jahrgänge bis zur 8. Klasse selbstverständlich sein. Darüber hinaus ist es enorm wichtig, mindestens einmal wöchentlich das Fahrrad des Kindes auf Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls zu reparieren. Dies gilt in besonderem Maße für Bremsen und Beleuchtung. Es reicht nicht, die Kinder mit dem PKW zur Schule zu bringen beziehungsweise sie von dort wieder abzuholen. Kinder müssen den Schulweg und die damit verbundenen Gefahren gut kennen. Diese sind ihnen begreifbar und kindgerecht zu erklären.

Daher muss der Schulweg von den Eltern mit den Kindern zu Fuß beziehungsweise zu den weiter führenden Schulen mit dem Fahrrad gut eingeübt werden.

Die Kinder müssen dabei immer wieder auf die bekannten Gefahrenstellen hingewiesen werden. Durch wiederholtes Abgehen bzw. Abfahren der Strecke muss dort das richtige Verhalten trainiert werden. Sinnvoll ist es auch, die Kinder bei den
ersten Schulwegen zu begleiten. Ist eine Anfahrt mit dem Auto erforderlich, sollen die Kinder nicht zur Fahrbahnmitte aussteigen, sondern an der sicheren Seite, dem Bürgersteig. Zudem sollten die Kinder nicht bis vor das Schultor gefahren werden. Ein langsam länger werdender Restfußweg ist für die Kinder in vielerlei Hinsicht gut.
An Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene, sei es nun als Fußgänger, Radfahrer oder motorisierte Verkehrsteilnehmer richtet sich der Appell:

Helfen Sie mit, auch durch Ihr Vorbild, die immer noch zu hohe Zahl von Kinderunfällen zu senken!

Kinder haben im Straßenverkehr nicht die Übersicht und die Sichtweise der Erwachsenen. Schlechte Vorbilder als Radfahrer oder Fußgänger – sei es nun aus Gleichgültigkeit oder reinem Egoismus – können für Kinder lebensgefährliche Folgen haben.

An die Kraftfahrer richtet sich die Bitte:

„Fahren Sie langsam – besonders auch nach den ersten Schultagen“.

Als Kraftfahrer hat jeder eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern und das
nicht nur weil der § 3 Straßenverkehrsordnung das deutlich vorschreibt.

Denken Sie besonders als Eltern auch daran, die Haltverbotszonen vor den Schulen zu beachten, denn Sie versperren sonst den Kindern mit Ihrem Fahrzeug den Blick auf die Fahrbahn und anderen Fahrzeugführern den Blick auf die Kinder.

Die Polizei wird in den ersten drei Wochen nach Schulbeginn täglich ihren Beitrag zum Schutz auf den Schulwegen leisten, sowie den Eltern mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen bei der Polizei Krefeld auch die Verkehrssicherheitsberater des Verkehrskommissariates Prävention in der Direktion Verkehr unter den Telefonnummern (02151) 634-62 70 bis 6274 gerne zur Verfügung.